Corona und COVID-19 - Auf was muss ich bei einer Patientenverfügung achten?

Die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie und das Auftreten von COVID-19-Erkrankungen stellt eine große Herausforderung für die gesamte Gesellschaft dar. Dabei stellen sich viele Bürger auch die Frage, ob rechtlich besondere Vorkehrungen für einen etwaigen Krankheitsfall zu treffen sind. „Ja, es gibt vermehrt Anfrage zur Vorsorge wegen Corona und COVID-19“ erläutert Dr. Andrea Lichtenwimmer, Notarin in Ingolstadt. Vorsorge lässt sich hier am besten mit der bekannten Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung treffen. Empfehlenswert ist dabei eine notarielle beurkundete Fassung. Bei der Beurkundung erfragt der Notar den genauen Willen des Beteiligten, klärt den Sachverhalt und belehrt über die rechtliche Tragweite. Dies schützt vor Irrtümern und schafft Rechtssicherheit.

 

In diesem Zusammenhang können auch die Details der Behandlung in bestimmten Krankheitsfällen besprochen werden. Dabei ist es jedoch nicht immer sinnvoll bei der Abfassung des Textes auf die Bezeichnung einer Krankheit Bezug zu nehmen. Der Verlauf von Erkrankungen kann sehr unterschiedlich sein, so dass es besser ist auf den konkreten Zustand, wie es der Person geht, abzustellen. Notarin Dr. Lichtenwimmer erläutert: „Wenn es der Wunsch ist, können selbstverständlich dabei auch bestimmte Anordnungen zur Behandlung wegen COVID-19 aufgenommen werden.“ Vorsorgevollmacht und Patiententverfügung halten den individuellen Willen fest, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll. „Dabei gibt es kein richtig oder falsch. Sprechen Sie uns gerne an - auch wenn Sie noch Fragen zu bereits errichteten Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen haben“, so Notarin Dr. Andrea Lichtenwimmer abschließend.