Senkung der Umsatzsteuer bis Ende 2020 - gilt auch beim Notar!

Die Deutsche Bundesregierung hat am 03.06.2020 Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets überraschend eine vorrübergehende Senkung der Umsatzsteuer angekündigt. Danach wird der Umsatzsteuersatz vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von derzeit 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % reduziert.

 

Leistungen beim Notar unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteur und sind demnach in der zweiten Jahreshälfte mit 16 % zu besteuern. Entscheidend wird auf den Tag der Amtshandlung abzustellen sein. „Wenn die Beurkundung oder Beglaubigung von Juli bis Ende 2020 vorgenommen wird, fällt grundsätzlich nur eine Umsatzsteuer von 16 % an", sagt Dr. Florian Meininghaus, Notar in Ingolstadt. Dies gilt für alle notarielle Tätigkeiten, sei es der Kauf einer Immobilie bzw. deren Übertragung auf Kinder oder etwa die Errichtung des Testaments. Wann die Rechnung gestellt wird, ist hingegen nicht maßgeblich.  „Wer den Steuervorteil nutzen will, sollte seinen Anliegen noch in diesem Jahr mit einem Notar besprechen und regeln.", erläutert Dr. Florian Meininghaus abschließend.