Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen

Hinweis: Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen zu Schenkungen zum Jahresende 2022 regen wir an, dass Sie Angaben zu von Ihnen geplanten Schenkungen bequem per E-Mail in strukturierter Form mit unseren Formularen Überlassung/Schenkung Grundstück unbebaut oder bebaut (Haus) oder Fragebogen Überlassung/Schenkung Wohnung übermitteln (abrufbar im Bereich Formulare). Fragen zum Entwurf beantworten wir Ihnen gerne.

 

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, erläutert Dr. Andrea Lichtenwimmer, Notarin in Ingolstadt.

 

Steuererhöhung ab 2023

Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien vor. Dadurch können die Werte, die von den Finanzämtern zur Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien herangezogen werden, ab kommendem Jahr steigen. Es handelt sich um eine notwendige Anpassung an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem Jahr 2021. Dabei muss der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten, wonach sich die Bewertung von Immobilien am Verkehrswert zu orientieren hat. Genaue Auskünfte können Steuerberaterinnen und Steuerberater hierzu geben.

 

Schenkungen noch im Jahr 2022 erledigen

Wer also ohnehin über eine schenkweise Übertragung von Immobilien nachdenkt, könnte von einer Übertragung noch in diesem Jahr steuerlich profitieren. „Dabei kann der Schenker auch nach der Übertragung in der Immobilie wohnen bleiben oder sie weiterhin vermieten“, erklärt Notarin Dr. Lichtenwimmer. „Zur Absicherung des Schenkers kann ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden.“ Solche vorbehaltenen Nutzungsrechte reduzieren auch den für die Steuerbemessung anzusetzenden Wert der geschenkten Immobilie.

 

Es sprechen aber nicht nur steuerliche Aspekte dafür, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Beispielsweise lassen sich mögliche Ansprüche Dritter, etwa Pflichtteilsberechtigter oder Sozialleistungsträger, vermeiden oder zumindest reduzieren. Für viele steht auch der Wunsch im Vordergrund, bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse zu schaffen und die Verantwortung für die Immobilie auf die nächste Generation zu übertragen. Frühzeitige Vermögensübertragungen können unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten sinnvoll sein. „Gerne stehen wir für Schenkungen, die noch im Jahr 2022 beurkundet werden sollen, zur Verfügung" so Dr. Lichtenwimmer abschließend.